RECHTE UND BELASTUNGEN

 

Grund für die Bewertung von Grundstücken kann die Absicht zur Begründung von Rechten an Grundstücken sein.

Bei z. B. Wegerechten ist dann die Wertminderung des belasteten oder die Werterhöhung des begünstigten Grundstücks zu bestimmen. Bei Wohnungsrechten wird oftmals der Kapitalwert eines Wohnungsrechts ermittelt.

 

Rechte und Belastungen können privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein.

Die privatrechtlichen Rechte und Belastungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert. Dort wird unterschieden nach dem Grundeigentum, welches eine umfassende Herrschaft über ein Grundstück begründet und dessen Beschränkungen, welche der Nutzung des Grundeigentums Grenzen setzt. Grundeigentum und dessen Beschränkungen werden ins Grundbuch eingetragen.

Zusätzlich können öffentlich-rechtliche Rechte und Belastungen den Verkehrswert eines Grundstücks beeinflussen . Dabei kann es sich um Baulasten handeln, welche Abstandsflächen, Stellplätze oder die Erschließung des Grundstücks besichern. 

Auch Denkmalschutzauflagen können den Verkehrswert stark beeinflussen.