EHESCHEIDUNG / Trennung

 

Insbesondere eine Scheidung oder Trennung bringt oft auch die Aufteilung oder Gegenüberstellung der vorhandener gemeinschaftlicher Immobilienwerte (Vermögenswerte) mit sich. In diesen oftmals schwierigen Situationen wünschen sich die Betroffenen klare und gerechte Maßstäbe zur Verteilung und sind häufig Anlass für ein Wertgutachten. Bei einer Scheidung ist bei Immobilien der Zugewinn zu ermitteln; also die Differenz zwischen Anfangswert bei der Eheschließung und Endwert bei der Trennung.

 
Mit einer Bewertung der Immobilie oder auch der Prüfung eines von der Gegenseite bereits vorgelegten Gutachtens können Sie sich Klarheit über den Zugewinn und evtl. davon abhängige Auszahlungsbeträge verschaffen.