EHESCHEIDUNG / Trennung
Insbesondere eine Scheidung oder Trennung bringt oft auch die Aufteilung oder Gegenüberstellung der vorhandener gemeinschaftlicher Immobilienwerte (Vermögenswerte) mit sich. In diesen oftmals schwierigen Situationen wünschen sich die Betroffenen klare und gerechte Maßstäbe zur Verteilung und sind häufig Anlass für ein Wertgutachten. Bei einer Scheidung ist bei Immobilien der Zugewinn zu ermitteln; also die Differenz zwischen Anfangswert bei der Eheschließung und Endwert bei der Trennung.